Die erste gute Nachricht ist, dass es Rechte gibt, die deinen Mutterschaftsurlaub, deine Rückkehr an den Arbeitsplatz und danach fest umrahmen.
Dein Arbeitsplatz ist geschützt
Zuerst solltest du wissen, dass du den Arbeitsplatz, den du vor deinem Urlaub innehattest, oder einen ähnlichen Arbeitsplatz mit mindestens gleichwertiger Bezahlung.
Eine Änderung des Arbeitsvertrags kann dir nicht aufgezwungen werden. Übrigens bist du innerhalb von 10 Wochen nach deiner Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub vor einer Kündigung geschützt (außer bei Unmöglichkeit, den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten, oder bei schwerem Fehlverhalten).
Du hattest nicht alle deine Urlaubstage vor deiner Abreise genommen?
Keine Sorge, du hast die Möglichkeit, alle nicht abgegoltenen Urlaubstage nachzuholen, und zwar auch dann, wenn der Bezugszeitraum während deiner Abwesenheit abgelaufen ist.
Du fühlst dich nicht bereit, wieder an die Arbeit zu gehen? Du musst deine Rückkehr schrittweise gestalten? Du hast das Recht auf Elternurlaub in Voll- oder Teilzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Dieser flexible Urlaub steht jeder Arbeitnehmerin mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit offen, kann bis zu einem Jahr dauern und maximal 2x verlängert werden.
Schließlich solltest du wissen, dass du die Möglichkeit hast, fristlos zu kündigen, indem du einen einfachen eingeschriebenen Brief mindestens 15 Tage vor deinem offiziellen Wiedereinstiegsdatum schickst.
Zwei Termine, die du nicht verpassen solltest
Nach deiner Rückkehr gibt es zwei Termine, die du schnell in deinen Kalender eintragen solltest:
- Die ärztliche Untersuchung beim Arbeitsmediziner, die du innerhalb von 8 Tagen nach deiner Rückkehr durchführen musst
- Das Rückkehrgespräch, das du mit deinem Manager führen musst
Dieses Gespräch bietet dir die Gelegenheit, wieder mit ihm in Kontakt zu treten, dich über deine Gesundheit zum Zeitpunkt der Rückkehr auszutauschen, aber auch über deine Pläne und Perspektiven für deine berufliche Entwicklung zu diskutieren. Es ist keinesfalls eine Gelegenheit, deine Arbeit zu bewerten.
Unser Rat: Warte nicht länger, bis dein Manager dir eine Einladung schickt, sondern ergreife die Initiative! Organisiere und bereite dich jetzt auf das Gespräch vor.
Arbeiten und Stillen: das ist möglich
Ja, zurück zur Arbeit zu gehen bedeutet nicht unbedingt, mit dem Stillen aufzuhören: im Gegenteil, es ist sogar sehr gut durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt. Das Gesetz erlaubt es dir, eine Stunde deiner Zeit im Unternehmen zum Abpumpen oder Stillen zu nutzen. Außerdem sind Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten verpflichtet, einen Stillraum zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen findest du hier Der Leitfaden zum Stillen am Arbeitsplatz.