Stillurlaub ist keine offizielle Regelung des französischen Arbeitsgesetzbuchs. Tatsächlich gibt es keinen speziellen Urlaub für stillende Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub. Das Gesetz sieht jedoch einige Anpassungen während dieser Zeit vor.
Die gesetzlichen Regelungen im Unternehmen
Artikel L1225-30 des französischen Arbeitsgesetzbuchs sieht vor, dass jede stillende Arbeitnehmerin während des ersten Lebensjahres des Kindes Anspruch hat auf einer Stunde pro Tag während der Arbeitszeit zum Stillen. Diese Pause kann genutzt werden, um Stillen bei der Arbeit direkt das Baby zu stillen oder Milch abzupumpen. Es ist insbesondere möglich, diese Pause in zwei halbstündige Pausen aufzuteilen, eine zu Beginn und eine am Ende des Arbeitstages. Diese Pausen werden jedoch nicht vergütet, sofern kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung etwas anderes vorsieht.
Im öffentlichen Dienst gibt es einige günstigere Initiativen. Dazu gehören insbesondere punktuelle Arbeitszeitanpassungen, aber auch hier gibt es keinen klar definierten universellen Rahmen.
Dieses Recht wird jedoch nur sehr selten angewendet oder ist weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmerinnen bekannt. Es ist zudem oft schwierig umzusetzen in Arbeitsumgebungen, die wenig darauf ausgerichtet sind.
Es ist auch möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen oder die Dauer des Mutterschaftsurlaubs zu verkürzen.
Die Grenzen des aktuellen Rechtsrahmens
In Ermangelung eines offiziellen Stillurlaubes stehen junge Mütter oft vor einer schwierigen Wahl zwischen verlängertem Mutterschaftsurlaub und schneller Rückkehr zur Arbeit. Dieser Mangel an struktureller Unterstützung kann mehrere Folgen haben.
Erhöhter psychologischer Druck. Die Rückkehr zur Arbeit kann zu einer erheblichen Quelle von Stress und Schuldgefühlen werden. Manche Mütter fühlen sich tatsächlich gezwungen, ihr Baby früher als geplant abzustillen. Dies kann eine Form von Frustration oder sogar ein Gefühl des Scheiterns erzeugen.
Pflicht Baby abstillen vorzeitig. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt ausschließliches Stillen während der ersten sechs Monate nach der Geburt, gefolgt von einem Teilstillen bis zu zwei Jahren. Viele französische Frauen sind jedoch gezwungen, das Stillen bereits am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs zu beenden. Dieser dauert nach der Geburt etwa 10 Wochen, wenn sie keinen Elternurlaub genommen haben. Dieses vorzeitige Abstillen beraubt das Kind der Vorteile des Stillens mütterlich langfristig.
Ungleicher Zugang zum Stillen je nach Branche oder Unternehmensgröße. In großen Unternehmen oder Behörden können Unterstützungsmaßnahmen vorhanden sein. In kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinstbetrieben oder bestimmten Berufen mit festen Arbeitszeiten (Gastronomie, Handel, Krankenhaus) ist es jedoch oft sehr schwierig, den Arbeitsplan anzupassen oder geeignete Räumlichkeiten zu nutzen.