In Frankreich gibt es keinen offiziellen Stillurlaub, der im Arbeitsgesetzbuch geregelt ist. Diese rechtliche Lücke lässt viele Mütter ohne Lösung, um das Stillen nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs ruhig weiterzuführen.
Stillen wird heute weitgehend für seine zahlreichen Vorteile anerkannt – sowohl für die Gesundheit des Kindes als auch für die der Mutter. Es stärkt die Mutter-Kind-Bindung, verringert das Infektionsrisiko für Kinder und trägt zur postpartum-Erholung der Mutter bei. Doch trotz dieser nachgewiesenen Vorteile stellt die Rückkehr an den Arbeitsplatz für viele stillende Mütter oft ein großes Hindernis dar.
Welche Möglichkeiten stehen ihnen in dieser Zeit zur Verfügung? Und wie können Unternehmen konkret Verantwortung übernehmen? Hier sind unsere Antworten.
Stillurlaub – gibt es ihn wirklich?
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