Die erste gute Nachricht ist, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, die deinen Mutterschaftsurlaub, deine Rückkehr an den Arbeitsplatz und die Zeit danach schützen.
Dein Arbeitsplatz ist geschützt
Zunächst solltest du wissen, dass du Anspruch hast auf die Stelle, die du vor deinem Mutterschaftsurlaub innehattest, oder eine gleichwertige Stelle mit mindestens gleichem Gehalt.
Dir kann keine Änderung deines Arbeitsvertrags aufgezwungen werden. Außerdem bist du in den 10 Wochen nach deiner Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub vor einer Kündigung geschützt (außer bei Unmöglichkeit der Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten).
Hast du vor deinem Mutterschaftsurlaub nicht alle deine Urlaubstage genommen?
Keine Sorge, du hast die Möglichkeit, alle nicht abgegoltenen Urlaubstage nachzuholen – auch wenn der Bezugszeitraum während deiner Abwesenheit abgelaufen ist.
Fühlst du dich noch nicht bereit, die Arbeit wieder aufzunehmen? Brauchst du eine schrittweise Rückkehr? Du hast Anspruch auf Elternzeit in Vollzeit oder Teilzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Diese flexible Elternzeit steht jeder Arbeitnehmerin mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit offen, kann bis zu 1 Jahr dauern und maximal 2-mal verlängert werden.
Schließlich solltest du wissen, dass du die Möglichkeit zur Kündigung ohne Kündigungsfrist indem du mindestens 15 Tage vor deinem offiziellen Rückkehrdatum einen einfachen Einschreibebrief sendest.
Zwei Termine, die du nicht verpassen solltest
Nach deiner Rückkehr gibt es 2 Termine, die du schnell in deinen Kalender eintragen solltest:
- Die arbeitsmedizinische Untersuchung, die innerhalb von 8 Tagen nach deiner Rückkehr durchzuführen ist
- Das Rückkehrgespräch mit deiner Führungskraft
Dieses Gespräch ist die Gelegenheit, wieder Kontakt aufzunehmen, über deine Gesundheit beim Wiedereinstieg zu sprechen und deine beruflichen Pläne und Entwicklungsperspektiven zu besprechen. Es ist keinesfalls eine Gelegenheit zur Leistungsbeurteilung.
Unser Tipp: Warte nicht darauf, dass deine Führungskraft dir eine Einladung schickt – ergreife selbst die Initiative! Organisiere und bereite dieses Gespräch jetzt vor.
Arbeiten und Stillen: das ist möglich
Ja, Rückkehr zur Arbeit bedeutet nicht zwangsläufig, das Stillen aufzugeben: Im Gegenteil, das Arbeitsrecht regelt dies sogar sehr klar. Es ermöglicht dir, 1 Stunde deiner Arbeitszeit zum Abpumpen oder Stillen zu nutzen. Außerdem sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, dir einen eigens dafür vorgesehenen Stillraum zur Verfügung zu stellen. Zur Unterstützung kannst du einen Stillsnack mit dir.
Weitere Informationen findest du in unserem Artikel über Stillen bei der Arbeit.